Eine Beschäftigung gilt als Teilzeit, sobald Ihre wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitjobs in Ihrem Unternehmen. Dabei gibt es keine festen Vorgaben für die Arbeitszeiten in Teilzeit.
Es existieren keine gesetzlichen Mindest- oder Höchstgrenzen für die Anzahl der Stunden, die Sie monatlich oder wöchentlich in Teilzeit arbeiten dürfen. Wenn Vollzeitkräfte in Ihrem Betrieb beispielsweise 40 Stunden pro Woche arbeiten, werden Sie bereits mit 39 Wochenstunden als Teilzeitkraft eingestuft. Ebenso können Teilzeitstellen auch deutlich weniger Stunden umfassen, wie etwa 10 Stunden pro Woche.
Haben Sie Anspruch auf Teilzeitarbeit?
Ja, grundsätzlich schon! Wenn Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig sind und Ihren Wunsch auf Teilzeit spätestens drei Monate im Voraus anmelden, ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Wechsel zu ermöglichen.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen – diese muss der Arbeitgeber jedoch überzeugend und nachvollziehbar darlegen können.
Steuern in Teilzeit
Ob Sie in Teilzeit Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Im Jahr 2023 bleibt ein Jahresverdienst von bis zu 10.347 Euro steuerfrei. Überschreiten Sie diese Grenze, sind Sie verpflichtet, Steuern zu zahlen.
Urlaubsanspruch in Teilzeit
Auch in Teilzeit bleibt Ihr Urlaubsanspruch erhalten! Teilzeitkräfte haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Jahresurlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Arbeiten Sie an genauso vielen Tagen pro Woche wie Ihre Vollzeitkolleginnen und -kollegen, steht Ihnen auch die gleiche Anzahl an Urlaubstagen zu.
Reduziert sich jedoch die Anzahl Ihrer wöchentlichen Arbeitstage, wird Ihr Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
Vergleich mit Minijobs
Viele fragen sich, ob man mit 15 Stunden pro Woche in Teilzeit oder in einem Minijob arbeitet. Früher gab es eine Regelung, die geringfügige Beschäftigung auf maximal 15 Stunden pro Woche begrenzte.
Diese Vorschrift wurde jedoch 2003 abgeschafft. Heute können Minijobber beliebig viele Stunden arbeiten – entscheidend ist, dass ihr monatliches Einkommen 520 Euro nicht übersteigt.
Teilzeitarbeit: Vor- und Nachteile
Bevor Sie sich für eine Teilzeitstelle entscheiden, lohnt es sich, die Vor- und Nachteile genau abzuwägen.
Vorteile
Teilzeitarbeit bietet Ihnen eine hohe Flexibilität. Sie können Ihre Arbeitszeit besser mit der Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder der eigenen Weiterbildung verbinden.
Auch die Kombination mit einem weiteren Job ist möglich, was zusätzliche Einkommensquellen eröffnen kann. Zudem bietet Teilzeitarbeit oft die Möglichkeit, neue Interessen zu verfolgen oder Fähigkeiten zu entwickeln, die in Ihrer Haupttätigkeit zu kurz kommen.
Nachteile
Der offensichtlichste Nachteil ist das geringere Gehalt im Vergleich zu einer Vollzeitstelle. Wenn die Teilzeitarbeit Ihre Haupteinnahmequelle ist, sollten Sie prüfen, ob dies finanziell langfristig tragbar ist. Außerdem können Teilzeitkräfte im beruflichen Aufstieg benachteiligt sein, da von ihnen oft weniger Engagement erwartet wird als von Vollzeitbeschäftigten.
Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich ebenfalls, um sicherzustellen, dass Ihnen dieselben Rechte und Leistungen wie Vollzeitkollegen zustehen.