Falls die Post Sie persönlich nicht antrifft, werden Einschreiben und Nachnahmesendungen zur nächsten Postfiliale weitergeleitet. An Ihrem Briefkasten oder Schreibtisch finden Sie dann lediglich eine Benachrichtigungskarte.
Diese Sendungen müssen persönlich entgegengenommen werden, daher können nur Sie selbst sie bei der Post abholen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, können Sie einer vertrauten Person eine Postabholvollmacht erteilen. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht für die Post und für DHL separat funktioniert.
Vollmacht zur Postabholung mit Benachrichtigungskarte
Die unkomplizierteste Methode, eine Postvollmacht zu erteilen, ist über die von der Post hinterlassene Benachrichtigungskarte. Auf ihrer Rückseite befindet sich ein Formular für eine Vollmacht zur Abholung der betreffenden Sendung. Füllen Sie dieses einfach mit den erforderlichen Daten aus, um eine Person zu bevollmächtigen, das Einschreiben oder Paket in der Postfiliale für Sie entgegenzunehmen und abzuholen.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Vordruck für eine einmalige Deutsche Post Vollmacht online herunterzuladen und auszufüllen. Alternativ ist auch eine handschriftlich verfasste Postvollmacht gültig. Es ist wichtig, dass sowohl der Vollmachtgeber als auch der Vollmachtnehmer den vollen Namen und die Anschrift angeben. Zusätzlich muss die Sendungsnummer angegeben werden. Beachten Sie jedoch, dass diese Arten von Deutschen Post Vollmachten nur für diese spezifische Sendung gelten und nicht auf weitere Postsendungen übertragen werden können.
Allgemeine Vollmacht zur Abholung von Briefen bei der Post
Wenn Sie möchten, dass eine bestimmte Person regelmäßig Pakete und Briefe in Ihrer Postfiliale abholt, kann es sinnvoll sein, eine allgemeine Postvollmacht auszustellen. Das Gleiche gilt für eine DHL-Vollmacht zur dauerhaften Abholung. Die Post bietet in ihren Filialen sogenannte Postvollmacht-Karten an. Alternativ können Sie natürlich auch ein eigenes Schreiben als Vollmacht für die Post aufsetzen. Diese sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
Daten des Vollmachtgebers
o Name
o Anschrift
o Geburtsdatum
Daten des Vollmachtnehmers
o Name
o Anschrift
o Geburtsdatum
Liste, welche Arten von Sendungen die Vollmacht gilt
Unterschrift beider Parteien
Optional kann in einem Zusatz festgelegt werden, dass die Postvollmacht auch für Sendungen gilt, die persönlich übergeben werden müssen, wie Einschreiben. Dieser Zusatz muss von beiden Parteien erneut unterschrieben werden. Zusätzlich kann die Postvollmacht mit einem Ablaufdatum versehen werden. Ob das Schreiben am Computer oder von Hand verfasst wird, spielt keine Rolle. Für die Gültigkeit sind vor allem die Unterschriften entscheidend.