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Elternzeit verlängern – alles Wichtige auf einen Blick

Eine Familie hält sich an den Händen vor einem rosa Hintergrund. Schriftzug: Elternzeit verlängern?

Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen möchten, können durch Elternzeit eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Es gibt verschiedene persönliche Gründe, die eine Verlängerung der Elternzeit notwendig machen. Häufig ist es der Mangel an einem Kitaplatz, trotz bestehendem Rechtsanspruch, der Eltern dazu bewegt, beim Arbeitgeber eine Verlängerung der Elternzeit zu beantragen.


Dieser Ratgeber bietet wichtige Informationen für Mütter und Väter, die nach der Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten.


Gibt es eine Möglichkeit, die Elternzeit zu verlängern?


Das Elternzeit Gesetz sieht einen Rechtsanspruch von insgesamt drei Jahren pro Kind für Mutter und Vater vor. Dabei kann diese unbezahlte Abwesenheit vom Arbeitsplatz von der Geburt des Kindes bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag genommen werden. Es ist nicht bindend, den gesamten Anspruch auf Elternzeit an einem Stück zu nehmen. Damit besteht die Option, bei einer kürzeren Laufzeit der Elternzeit eine Verlängerung beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu beantragen.


Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Verlängerung der Elternzeit, da die vorher bestimmte Laufzeit mit dem Betrieb vereinbart war. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann eine Verlängerung der Elternzeit aber nur aus nachvollziehbaren Gründen ablehnen. Hier hat der Gesetzgeber hohe Hürden im Sinne der Eltern vereinbart, um einer Ablehnung entgegenzuwirken.


Wie lange muss ein Arbeitsplatz bei Elternzeit freigehalten werden?


Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sind nicht verpflichtet, exakt den Arbeitsplatz freizuhalten, der beim Bezug von Elternzeit verlassen wurde. Es besteht die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung an einem gleichwertigen Arbeitsplatz. Ein Ganztagsjob sollte:


  • örtlich

  • räumlich

  • zeitlich


denselben Umfang haben wie der vorherige Arbeitsplatz und den gleichen Qualifikationen entsprechen.


Besteht ein Anspruch auf den alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit?


Es gibt keinen Anspruch darauf, exakt denselben Arbeitsplatz zu erhalten, der vor dem Beginn der Elternzeit verlassen wurde. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sind verpflichtet, einen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Das Gleiche gilt für den Anspruch auf den alten Arbeitsplatz nach Elternzeit öffentlicher Dienst. Da Elternzeit im öffentlichen Dienst als Beschäftigungszeit gilt, sind Auswirkungen auf das Stufenentgelt möglich.


Wie lange vor Ende der Elternzeit beim Arbeitgeber melden?


Wenn Sie Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes für zwei Jahre in Anspruch genommen haben und auf ein drittes Jahr verlängern möchten, ist die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin nicht erforderlich. Die Verlängerung muss lediglich sieben Wochen vor dem Start der zusätzlichen Elternzeit in der Firma angemeldet sein.


Wurde die Elternzeit nur für ein Jahr beantragt und genehmigt, so ist der Betrieb nicht verpflichtet, der Verlängerung zuzustimmen. Eine Ablehnung darf nach dem Elternzeit Gesetz aber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen erfolgen und die Interessen des Elternteils müssen gewahrt werden.


Ist eine Rückkehr nach der Elternzeit in Teilzeit möglich?


Die Rückkehr nach der Elternzeit in Teilzeit ist problemlos möglich. Wenn Sie vor Beginn der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben, gilt nach dem Elternzeit Gesetz eine Beschäftigung nach den gleichen Bedingungen wie vor der Elternzeit. Einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit haben Sie nicht. Es kann Ihnen ein Job zu gleichwertigen Bedingungen in Teilzeit von der Firma angeboten werden.


Gibt es ein Recht auf Teilzeit nach der Elternzeit?


Grundsätzlich arbeiten Sie nach der Elternzeit zu denselben Bedingungen wie zuvor. Ein Recht auf Teilzeit nach der Elternzeit besteht zunächst nicht. Es gibt aber die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine Vereinbarung auf einen Teilzeitjob zu treffen.


Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist Ihr Betrieb bei einer Beschäftigung von mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dazu verpflichtet, Teilzeitarbeit anzubieten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie vor der Elternzeit bereits mehr als sechs Monate in der Firma beschäftigt waren. Denken Sie daran, den Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate vor Beendigung der Elternzeit zu stellen.




Was ist, wenn der Arbeitsplatz nach der Elternzeit nicht mehr vorhanden ist?


 Es gibt nach dem Elternzeit Gesetz keinen Anspruch auf exakt denselben Arbeitsplatz, den der Vater oder die Mutter vor der Elternzeit verlassen hat. Der neue Job muss allerdings den Regelungen des bestehenden Arbeitsvertrages entsprechen. Arbeitszeit, Position und Arbeitsort sollten grundsätzlich erfüllt sein.


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